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   BVerwG, 10.10.1980 - 7 B 212.80   

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https://dejure.org/1980,5621
BVerwG, 10.10.1980 - 7 B 212.80 (https://dejure.org/1980,5621)
BVerwG, Entscheidung vom 10.10.1980 - 7 B 212.80 (https://dejure.org/1980,5621)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Oktober 1980 - 7 B 212.80 (https://dejure.org/1980,5621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren - Voraussetzungen für die Geltendmachung von Verfahrensmängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 02.12.1960 - VII C 39.59
    Auszug aus BVerwG, 10.10.1980 - 7 B 212.80
    Das Berufungsgericht hat zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen, nach der die Verwaltungsbehörde gemäß § 4 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG - bei der Entziehung der Fahrerlaubnis nur an die tatsächlichen Feststellungen, insbesondere an die Beurteilung derjenigen Verkehrsverfehlungen gebunden ist, die der Strafrichter in seinen schriftlichen Urteilsgründen ausdrücklich aufgeführt hat; das bloße Vorliegen solcher Strafakten oder entsprechender Aktenhinweise und Registereintragungen, auf das sich die Beschwerde beruft, genügt nicht, also auch dann nicht, wenn der Strafrichter das Urteil in abgekürzter Fassung nach § 267 Abs. 4 der Strafprozeßordnung ausgefertigt hat (BVerwGE 11, 272; Urteil vom 18. Juni 1965 - BVerwG 7 C 42.64 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21 = VRS 29, 158; Beschluß vom 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 55 = NJW 1979, 2163).
  • BVerwG, 01.02.1979 - 7 B 2.79

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Strafbefehl - Gründe - Strafrichter -

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1980 - 7 B 212.80
    Das Berufungsgericht hat zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen, nach der die Verwaltungsbehörde gemäß § 4 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG - bei der Entziehung der Fahrerlaubnis nur an die tatsächlichen Feststellungen, insbesondere an die Beurteilung derjenigen Verkehrsverfehlungen gebunden ist, die der Strafrichter in seinen schriftlichen Urteilsgründen ausdrücklich aufgeführt hat; das bloße Vorliegen solcher Strafakten oder entsprechender Aktenhinweise und Registereintragungen, auf das sich die Beschwerde beruft, genügt nicht, also auch dann nicht, wenn der Strafrichter das Urteil in abgekürzter Fassung nach § 267 Abs. 4 der Strafprozeßordnung ausgefertigt hat (BVerwGE 11, 272; Urteil vom 18. Juni 1965 - BVerwG 7 C 42.64 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21 = VRS 29, 158; Beschluß vom 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 55 = NJW 1979, 2163).
  • BVerwG, 27.12.1967 - VII B 150.67

    Verpflichtung des Tatsachengerichts zur Einholung eines fachmedizinischen

    Auszug aus BVerwG, 10.10.1980 - 7 B 212.80
    Der vom Beklagten bei der Gesamtwürdigung der Eignung des Klägers zusätzlich berücksichtigte Verkehrsverstoß, den der Kläger durch Überfahren eines roten Verkehrssignals begangen hat, hat wesentliches Gewicht, da ein solches Verhalten regelmäßig erhöhte Verkehrsgefahren und erhebliche Folgen mit sich bringen kann (vgl. Beschluß vom 27. Dezember 1967 - BVerwG 7 B 150.67 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 27).
  • BVerwG, 18.06.1965 - VII C 42.64
    Auszug aus BVerwG, 10.10.1980 - 7 B 212.80
    Das Berufungsgericht hat zutreffend auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hingewiesen, nach der die Verwaltungsbehörde gemäß § 4 Abs. 3 des Straßenverkehrsgesetzes - StVG - bei der Entziehung der Fahrerlaubnis nur an die tatsächlichen Feststellungen, insbesondere an die Beurteilung derjenigen Verkehrsverfehlungen gebunden ist, die der Strafrichter in seinen schriftlichen Urteilsgründen ausdrücklich aufgeführt hat; das bloße Vorliegen solcher Strafakten oder entsprechender Aktenhinweise und Registereintragungen, auf das sich die Beschwerde beruft, genügt nicht, also auch dann nicht, wenn der Strafrichter das Urteil in abgekürzter Fassung nach § 267 Abs. 4 der Strafprozeßordnung ausgefertigt hat (BVerwGE 11, 272; Urteil vom 18. Juni 1965 - BVerwG 7 C 42.64 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 21 = VRS 29, 158; Beschluß vom 1. Februar 1979 - BVerwG 7 B 2.79 - in Buchholz 442.10 § 4 StVG Nr. 55 = NJW 1979, 2163).
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